Fragen zur Beeidigung und Legalisation von Dokumenten

Was heißt „beeidigter (vereidigter) Dolmetscher/ermächtigter Übersetzer“?

Einen beeidigten (vereidigten) Dolmetscher und ermächtigten Übersetzer brauchen Sie, wenn es sich um Schriftstücke für amtliche Zwecke bzw. Urkunden handelt. Ein beeidigter Dolmetscher darf für Sie offiziell bei Ämtern, Behörden, Gerichten, Notaren und bei der Polizei dolmetschen. Die amtliche Bezeichnung der Beeidigung kann je nach Bundesland unterschiedlich sein, wird aber in ganz Deutschland und im Ausland, unabhängig des Wohnortes des Dolmetschers/Übersetzers, von allen Behörden und Ämtern anerkannt z. B.:

  • allgemein beeidigter Übersetzer
  • ermächtigter Übersetzer
  • öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer
  • beeidigter/vereidigter Dolmetscher

Die Bezeichnung der Beeidigung unterscheidet sich je nach Bundesland. Der Ermächtigte Übersetzter übersetzt die Urkunden nach der ISO-Norm 9:1995. ISO ist ein internationaler Standard für die wissenschaftliche Transliteration von Buchstaben in Lateinische oder wieder zurück, mithilfe diakritischer Zeichen.

Sind die Übersetzungen, die in Deutschland gemacht worden sind, im Ausland (z. B. Russland oder Ukraine) gültig?

Ja. Die von einem beeidigten Übersetzer angefertigte Übersetzung ist im Ausland (z. B. Russland oder Ukraine) gültig. Zusätzliche notarielle Beglaubigung der Urkunde ist nicht erforderlich. Dokumente müssen aber für das Ausland durch das zuständige Landgericht und das Konsulat des Ziellandes legalisiert werden.

Wird die Übersetzung, die in Russland oder in der Ukraine angefertigt wurde, in Deutschland anerkannt?

Leider nicht. Sie reicht für die Erstanmeldung nach der Einreise. Später wird aber von einem in Deutschland ansässigen beeidigten Übersetzer angefertigte Übersetzung erforderlich.

Wie und wo kann ich ein Dokument für das Ausland legalisieren lassen?

Wenn Sie ein Dokument für das Ausland brauchen, soll es legalisiert werden. Zuerst wird das Dokument von der zuständigen Behörde beurkundet. Dann durch das Konsulat des Ziellandes legalisiert werden. Die Urkunde wird von einem beeidigten Übersetzer übersetzt. Anschließend wird das Dokument beim Landgericht am Firmensitz des Übersetzers mit einer Apostille versehen und ebenso durch das Konsulat des Ziellandes zusätzlich legalisiert werden. In Berlin kann Ihr Dokument mit der Apostille in deutscher, englischen und französischen Sprache legalisiert werden. Die Apostille in deutscher Sprache kostet – 20 Euro pro Dokument.

Apostille auf Dokumente, die von den Behörden und Ämtern in Berlin ausgestellt worden sind, können Sie unter folgender Adresse bekommen: Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten I, Friedrichstr. 219, 10958 Berlin, Tel. 030/90269 – 0 Öffnungszeiten: Mo. 08.00 – 15.00, Di. 11.00 – 18.00, Do. 11.00 – 18.00, Fr. 08.00 – 13.00 Anfahrt: U6 Kochstr., Bus 248 Jüdisches Museum Bearbeitungszeit: sofort

Die Apostille in deutscher Sprache kostet – 20 Euro pro Dokument. Apostille auf Übersetzungen und notariell erstellte Urkunde können Sie unter folgender Adresse bekommen: Landgericht Berlin, Littenstr. 12-17, 10179 Berlin, 1. OG. Zi. 1603, Tel. 030/9023-2218, 030/9023-2217 Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 8.30 – 13, 14 – 15 Anfahrt: S/U Alexanderplatz, U2 Klosterstraße Bearbeitungszeit: 1-2 Tage

Medizinische Zertifikate und ärztliche Attestemüssen beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Ia legalisiert werden. Gebühr: kostenfrei. Vorbeglaubigung können Sie unter folgender Adresse bekommen: Fehrberliner Platz 1, 10707 Berlin, Zi. 4055, Tel. 030/9012-5211 Öffnungszeiten: Di./Fr. 9.00 – 12.00, Do. 15.00-18.00 Anfahrt: U 3, U7 Fehrberliner Platz, Bus 101, 104, 115 Bearbeitungszeit: sofort

Ich kann gerne Ihre Übersetzungen für Sie beglaubigen lassen. Dafür wird eine zusätzliche Gebühr von 30-40 Euro netto pro Auftrag für die Legalisation beim Landgericht und 80 Euro netto pro Auftrag für die Legalisation beim ukrainischen oder russischen Konsulat erhoben.

  • Für Russland

    Das Dokument muss noch bei der Konsularabteilung der Botschaft vom Notar der Botschaft legalisiert werden! Aktuelle Preise bitte bei dem jeweiligen Konsulat anfragen. Konsularabteilung der Russischen Botschaft Behrenstr. 66, 10117 Berlin Tel.030/22 65 11 84 (Deutsch), Tel.030/22 65 11 83 (Russisch), Telefax: 0190/773313 (0,78 EUR/Min.), infokonsulat@rusbotschaft.de Sprechzeiten: Mo. – Fr. 9.00 – 1.00, 9.00 – 12.00 – Annahme der Unterlagen, 12.00 – 13.00 – Ausgabe der fertigen Unterlagen.

  • Für die Ukraine

    Alle Übersetzungen müssen mit einer Apostille versehen werden. Die Apostille bekommen Sie bei dem zuständigen Gericht, wo der Übersetzer sein Ein geschworen hat. Konsularabteilung der ukrainischen Botschaft Albrechtstraße 26, 10117 Berlin-Mitte Tel. 030/28 88 70, Fax 030/28 88 71 63 Tel.: 030/28 88 72 20 – Konsularabteilung (Auskunft), Fax: 030/28 88 72 19 – Konsularabteilung Sprechzeiten der Botschaft: Mo., Mi., Fr. 09.00-12.45, Di. 14.00 – 17.45 Sprechzeiten des Konsulats: Mo., Mi., Fr. 09.00 – 12.45, Di. 14.00 – 17.45, Abholung der Unterlagen: 12.00 – 13.00

Informieren Sie sich bitte rechtzeitig welche Art der Legalisation Sie brauchen! Manchmal bedürfen die Dokumente der zusätzlichen Legalisation beim Auswärtigen Amt!

Wenn die Übersetzung verloren gegangen ist?

Kein Problem! Die bei mir angefertigten Übersetzungen werden mit der Zustimmung des Kunden fristlos in elektronischer Form aufbewahrt. Sie können mich jederzeit kontaktieren. Mit der Übersetzung ausgedruckte Ausfertigungen kosten je 12 Euro. Ich drucke gerne Ihre Übersetzung auch später noch einmal aus. Zum späteren Zeitpunkt ausgedruckte Zweitausfertigung kostet 15 Euro je Dokument. Fragen Sie gleich nach der Zweitausfertigung.

Ist die Apostille als Legalisation ausreichend?

Das hängt von dem Land ab. Russland hat das Abkommen von Den Haag 2001 und Ukraine 2004 unterschrieben.
Mehr Information bekommen Sie hier:
http://www.hcch.net
http://apostille-kiev.narod.ru